Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm (Partner-AGB)

(Stand: 29.09.2020)


1.) Geltungsbereich

Folgender Vertrag wird zwischen der Solerus GmbH (nachfolgend "Programmbetreiberin") und Personen geschlossen, die sich für das Partnerprogramm registrieren (nachfolgend "Vertragspartei"). Diese Partner-AGB ergänzen die Nutzungsbedingungen, welche für alle registrierten Personen gelten, um die nachfolgenden speziellen Bedingungen, welche ausschließlich für Vertragsparteien gelten, die am Partnerprogramm der Solerus GmbH teilnehmen.


2.) Partnerprogramme / Angebot

  1. Bei der Registrierung wird der Vertragspartei ein zufällig generierter eindeutiger Schlüssel zugeordnet. Dieser Schlüssel ist als Parameter an URLs anzuhängen, die von den Seiten der Vertragspartei auf die Seiten der Top-Level-Domain "jobengel.de" verlinken. Mithilfe dieses Parameters kann ein Seitenaufruf der Vertragspartei eindeutig zugeordnet werden (nachfolgend "Partner-Verlinkung").

  2. Besucher, welche sich erfolgreich neu registrieren, nachdem sie über eine Partner-Verlinkung auf die JobEngel-Website geführt wurden, werden automatisch der Vertragspartei zugeordnet, sofern sie durch den entsprechenden Parameter in der Partner-Verlinkung eindeutig identifiziert werden konnten. (Technische Einschränkungen)

  3. Nach der erfolgreichen Registrierung hat die Vertragspartei Zugriff auf den geschützten JobEngel-Partnerbereich (nachfolgend "Partnerbereich"). Dieser enthält u.a. Informationen zu Auszahlungen und Provisionen.

  4. Die Vertragspartei bewirbt die Angebote der Programmbetreiberin (Solerus GmbH) durch geeignete Werbemittel, welche von der Programmbetreiberin kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen traditionelle Werbemittel (z.B. Poster und Flyer), sowie Online-Werbemittel (z.B Bannergrafiken). Integration von verlinkten Grafiken, Logos, QR-Codes und Text-Links (nachfolgend "Werbemittel"). Werbemittel werden von der Programmbetreiberin im Partnerbereich auf www.jobengel.de bereitgestellt und können dort von der Vertragspartei bestellt, heruntergeladen oder generiert werden.

  5. Für die Einbindung von Bannergrafiken auf den Webseiten der Vertragspartei wird im Partnerbereich HTML generiert, welches im Normalfall unverändert verwendet werden kann. Die technische Einbindung von Werbemitteln wird von der Vertragspartei selbst oder einer von ihr beauftragten Person vorgenommen. Die Programmbetreiberin kann keine Auskunft zur technischen Einbindung von Werbemitteln geben.

  6. Für die traditionelle Werbung, z.B. in Ladengeschäften, stellt die Programmbetreiberin traditionelle Werbemittel bereit, die bei Bedarf kostenlos nachbestellt werden können. Je nach Verfügbarkeit können Umfang, Inhalt und Häufigkeit der Sendungen variieren, weshalb ein rechtlicher Anspruch darauf ausgeschlossen wird.

  7. Grafische oder inhaltliche Veränderungen von bereitgestellten Werbemitteln, sowie deren Verwendung außerhalb dem zuvor beschriebenen Zweck, sind nicht zulässig. In Einzelfällen kann der Vertragspartei seitens der Programmbetreiberin ein individuelles Nutzungsrecht erteilt werden, welches ausschließlich zweckgebunden und auf schriftlichem Weg erfolgt.


3.) Provision / Abrechnung

  1. Die Vergütung der Vertragspartei erfolgt als „Pay-Per-Sale“ für jeden Kauf, welcher auf den Seiten der Programmbetreiberin getätigt wurde und folgende Voraussetzungen erfüllt:

- die Abrechnung des Kaufs wurde erfolgreich abgeschlossen und nicht storniert. - der Kauf bezieht sich direkt oder indirekt auf eine Person, die der Vertragspartei zugeordnet ist.

  1. Es kann keine Provision gewährt werden, sofern die Abrechung von Käufen nicht möglich ist, z.B. durch Nichtzahlung des Rechnungsbetrages, Rücklastschriften, sowie stornierten oder unrechtmäßig durchgeführten Bestellungen. Sofern die Abrechnung einer qualifizierten Transaktion zu einem späteren Zeitpunkt erfolgreich durchgeführt werden kann, wird die Provision darauf ebenfalls gewährt.

  2. Die Höhe der Vergütung für einen erfolgreichen "Pay-Per-Sale" beträgt - zunächst bis zum 31.12.2021 - 30% auf alle bis dahin realisierten Nettoumsätze. Eine jährliche Anpassung der vereinbarten Provision und des Provisionsmodells ist ohne Angabe von Gründen durch JobEngel möglich.

  3. Die Programmbetreiberin stellt der Vertragspartei einen Zugang zum Partnerbereich zur Verfügung. Im Partnerbereich kann die Vertragspartei jederzeit eine Übersicht ihrer Vermittlungstätigkeit abrufen. Außerdem werden dort alle Provisionen aufgeführt, für die sie eine Auszahlung initiieren kann. Eine gesonderte Benachrichtung wird vom Programmbetreiber an den Partner nicht durchgeführt.

  4. Provisionen werden monatlich gesammelt. Die Summe eines Monats kann frühestens im Folgemonat ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Wunsch der Vertragspartei, indem sie diese im Partnerbereich initiiert. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das Bankkonto, welches die Vertragspartei im Partnerbereich hinterlegt hat.

  5. Alle Preisangaben und Provisionen verstehen sich Brutto.

  6. Ausgezahlte Provisionen sind vom Empfänger gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu versteuern.


4.) Verpflichtungen der Vertragspartei

Die Vertragspartei versichert,

  1. eine voll geschäftsfähige natürliche (mit Vollendung des 18. Lebensjahres) oder juristische Person zu sein.

  2. dass sie die von JobEngel bereitgestellten Werbemittel oder Verweise auf JobEngel ausschließlich auf Webseiten verwendet, die keine der folgenden Inhalte enthalten und weder direkt, noch indirekt mit folgenden Inhalten in Verbindung gebracht werden:

    • Verstöße gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland,
    • Gewaltdarstellungen, diskriminierende oder ehrverletzende Aussagen gegen Personen,
    • Verstöße gegen die guten Sitten.
  3. dass sie das Partnerprogramm nicht mit unlauteren Mitteln (z.B. durch Spamversand oder Telefonmarketing) bewirbt.

Bei Verstößen gegen die genannten Bedingungen ist die Programmbetreiberin dazu berechtigt, die Vertragspartei vom Partnerprogramm umgehend auszuschließen und die unrechtmäßig generierten Provisionsguthaben zu stornieren bzw. zurückzufordern.


5.) Technische Einschränkungen

  1. Aus technischen Gründen können Registrierungen, welche ohne eindeutigen Schlüssel oder unter Verwendung eines ungültigen Schlüssels erfolgen, keiner Vertragspartei zugeordnet werden.

  2. Eine Zuordnung kann u.U. fehlschlagen, wenn

    • der Partner-Link manuell verändert oder unvollständig kopiert/eingefügt wurde.
    • Client-/Browserbasierte Filter, wie z.B. Adblocker oder Anti-Tracking-Tools, Veränderungen an der Ziel-URL vornehmen.
    • die Browser-Session während der Registrierung manuell beendet wird, wodurch der Registrierungsprozess ohne Parameter neu startet.
  3. Nachträgliche Zuordnungen von bereits existierenden Benutzern oder unzugeordneten Registrierungen sind nicht möglich.


6.) Allgemeine Regelungen

  1. Die Programmbetreiberin ist berechtigt, Bewerbungen für das Partnerprogramm ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. Abgelehnte Vertragsparteien können hieraus keine Ansprüche gegen die Programmbetreiberin begründen.

  2. Bei Löschung oder Kündigung eines Partner-Accounts, bzw. eines Benutzerkontos, welches um den Partner-Status erweitert wurde, entfallen alle zukünftigen Provisionen. Alle Zuordnungen, welche während der Vertragslaufzeit generiert wurden, werden gelöscht. Eine nachträgliche Wiederherstellung oder die Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto sind nicht möglich.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

  4. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  5. Gerichtsstand ist Koblenz.